Neue Wege zur spanischen Aufenthaltserlaubnis: Das Leben an der Costa Blanca nach dem Goldenen Visum

Neue Wege zur spanischen Aufenthaltserlaubnis: Das Leben an der Costa Blanca nach dem Goldenen Visum

Über ein Jahrzehnt lang ermöglichte das spanische Goldene-Visa-Programm Nicht-EU-Bürgern, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, indem sie in Immobilien investierten – oft in erstklassigen Küstenlagen wie der Costa Blanca. Aber seit April 2025 ist dieser Weg offiziell geschlossen.

Wenn Sie ein internationaler Käufer sind, der von einem Leben in Spanien träumt, oder wenn Sie geplant haben, eine Aufenthaltsgenehmigung über Immobilien zu beantragen, finden Sie hier alles, was Sie wissen müssen - einschließlich der neuen Regeln, was passiert, wenn Sie sich bereits beworben haben, und der besten alternativen Visa, die jetzt verfügbar sind.

Goldenes Visum über Immobilien: Beendet ab April 2025

Am 3. April 2025 verabschiedete Spanien ein neues Gesetz, das das Goldene Visum für Immobilieninvestitionen beendet und die Zugänglichkeit von Wohnraum und spekulative Käufe als Hauptbedenken anführt.

Ab diesem Datum:

  • Es können keine neuen Anträge auf ein Goldenes Visum auf der Grundlage von Immobilienkäufen gestellt werden.

  • Investitionen in spanische Immobilien berechtigen nicht mehr zum Wohnsitz.

  • Andere Formen des Goldenen Visums (Geschäfte, Fonds, Staatsanleihen) wurden ebenfalls abgeschafft.

Dies gilt landesweit, einschließlich der beliebten Provinzen Alicante, Málaga und Barcelona.

Sie haben bereits eine Immobilie gekauft oder sich beworben? Keine Panik

Wenn Sie:

  • vor dem 3. April 2025 eine Immobilie gekauft haben und

  • Ihren Antrag auf ein Goldenes Visum vor diesem Datum eingereicht haben,

Dann sind Sie nach den bisherigen Regeln immer noch berechtigt. Diese Anträge werden bearbeitet und bewilligt, und Ihre Genehmigung kann weiterhin verlängert werden.

Wichtig: Bewahren Sie Unterlagen über das Kaufdatum, den Zahlungsbeleg und den Antragseingang auf, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte geschützt sind.

Was sind jetzt die besten Alternativen?

Spanien bietet nach wie vor attraktive Aufenthaltsmöglichkeiten für Nicht-EU-Bürger – insbesondere für diejenigen mit passivem Einkommen, Fernarbeit oder unternehmerischen Ambitionen.

Hier sind drei der relevantesten Alternativen:

1. Nicht-lukratives Visum (NLV) – ideal für Rentner und Zweitwohnungsbesitzer

Das nicht-lukrative Visum ermöglicht es Ihnen, sich in Spanien aufzuhalten, ohne zu arbeiten, vorausgesetzt, Sie können sich finanziell selbst versorgen.

Anforderungen:

  • Nachweis über ein stabiles passives Einkommen oder Ersparnisse (ca. 32.000 €/Jahr für eine natürliche Person, plus 8.000 € pro Angehöriger)

  • Private Krankenversicherung

  • Sauberes Strafregister

  • Verpflichtung, 183+ Tage pro Jahr in Spanien zu verbringen

nützt:

2. Visum für digitale Nomaden – perfekt für Remote-Mitarbeiter

Das spanische Visum für digitale Nomaden, das 2023 eingeführt wurde, bietet Remote-Fachkräften, die für nicht-spanische Unternehmen arbeiten, eine Aufenthaltserlaubnis.

Anforderungen:

  • Arbeiten Sie aus der Ferne für einen ausländischen Arbeitgeber oder besitzen Sie ein ausländisches Unternehmen

  • Monatliches Mindesteinkommen von ca. 2.500 €

  • Gültige Krankenversicherung und Nachweis der beruflichen Qualifikation

  • Kann einer günstigen "Beckham Law" Steuerregelung unterliegen (24% auf das erste Einkommen von 600.000 €)

nützt:

  • Leben Sie in Spanien, während Sie im Ausland arbeiten

  • Beschleunigtes Verfahren (20 Tage für die Genehmigung)

  • Familienzusammenführung ist erlaubt

3. Unternehmervisum – für Unternehmer und Innovatoren

Wenn Sie planen, ein Unternehmen in Spanien zu eröffnen, das Innovation, Schaffung von Arbeitsplätzen oder wirtschaftliches Interesse bietet, kann dieses Visum geeignet sein.

Anforderungen:

  • Genehmigter Businessplan

  • Finanzielle Leistungsfähigkeit, um das Projekt und sich selbst zu unterstützen

  • Evaluierung durch das spanische Wirtschaftsministerium

nützt:

  • Arbeiten und wohnen in Spanien

  • Zugang zu Unternehmensanreizen und Zuschüssen

  • Weg zur langfristigen Aufenthaltserlaubnis und Staatsbürgerschaft

Können Sie also immer noch nach Spanien ziehen, indem Sie eine Immobilie kaufen?

Ja – aber der Besitz einer Immobilie reicht nicht mehr aus, um sich für ein Visum zu qualifizieren. Sie können weiterhin:

  • Nutzen Sie Ihr Eigenheim als Erst- oder Zweitwohnsitz,

  • Beantragen Sie andere Visa, während Sie Immobilienbesitz genießen, und

  • Werden Sie schließlich durch einen langfristigen Aufenthalt oder eine Familienzusammenführung zum Einwohner.

Wenn Sie ein Haus an der Costa Blanca kaufen, sei es eine moderne Villa in Altea oder eine Wohnung am Meer in Moraira, ist es immer noch eine kluge Investition – aber jetzt muss es mit einer anderen Form der Aufenthaltsbeantragung kombiniert werden.

Unsere Beratung für internationale Einkäufer im Jahr 2025

  1. Sprechen Sie mit einem Anwalt für Einwanderungsfragen, bevor Sie einen Kauf tätigen.

  2. Wenn Sie im Ruhestand sind oder ein passives Einkommen haben, sollten Sie das nicht-lukrative Visum in Betracht ziehen.

  3. Wenn Sie aus der Ferne arbeiten, erkunden Sie das Visum für digitale Nomaden.

  4. Halten Sie die Ziele beim Immobilienkauf mit dem Lebensstil in Einklang, nicht nur mit dem Wohnsitz.

  5. Beobachten Sie die Aktualisierungen, da Spanien seine Visapolitik in Zukunft möglicherweise erneut überarbeiten wird.

Wir sind hier, um Ihnen zu helfen

Bei La Boutique Luxury Real Estate sind wir darauf spezialisiert, internationalen Kunden dabei zu helfen, sich nicht nur auf dem Immobilienmarkt, sondern auch in der sich entwickelnden rechtlichen Landschaft rund um Einwanderung und Visa zurechtzufinden. Von der Auswahl der richtigen Immobilie an der Costa Blanca bis hin zur Verbindung mit vertrauenswürdigen Rechtsexperten bieten wir Ihnen von Anfang bis Ende ein persönliches, informiertes Erlebnis.

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