Die jüngsten Schlagzeilen über die Einführung einer "100%igen Grundsteuer" in Spanien haben verständlicherweise Besorgnis ausgelöst – insbesondere bei internationalen Käufern, die ein Auge auf die Costa Blanca und andere begehrte Küstenziele werfen. Aber was ist dran an den Nachrichten?
Bei La Boutique Luxury Real Estate glauben wir an Klarheit, Kontext und Ruhe. Lassen Sie uns die Fakten hinter dieser vorgeschlagenen Maßnahme aufschlüsseln, was sie für ausländische Käufer bedeuten könnte und wie sie sich auf die Immobilienlandschaft in Spanien auswirken könnte (oder auch nicht).
Im Januar 2025 kündigte die spanische Regierung den Entwurf eines Wohnungsreformpakets an, mit dem die nationale Wohnungskrise angegangen werden soll. Eine der umstrittensten Maßnahmen ist ein vorgeschlagener einmaliger Zuschlag von bis zu 100 % auf die Grunderwerbssteuer (ITP) für bestimmte ausländische Käufer.
Die Zielgruppe: Nicht-EU-Bürger, die nicht in Spanien steuerlich ansässig sind (d. h. diejenigen, die weniger als 183 Tage pro Jahr in Spanien leben).
Die Steuer würde nur beim Kauf von Wohneigentum anfallen, insbesondere in stark nachgefragten Gebieten.
Es handelt sich nicht um eine jährliche Grundsteuer, sondern um einen einmaligen Aufpreis, der zum Zeitpunkt des Kaufs gezahlt wird.
In Spanien gilt Wenn Sie eine Wiederverkaufsimmobilie (im Gegensatz zu einem Neubau) kaufen, zahlen Sie in der Regel eine Grunderwerbssteuer, die je nach Region zwischen 6 % und 10 % liegt.
Zum Beispiel:
In der Valencianischen Gemeinschaft (zu der auch die Costa Blanca gehört) liegt der Standard-ITP derzeit bei 10 %.
Nach dem neuen Vorschlag könnte sich dieser Betrag für betroffene Käufer verdoppeln – oder mehr.
Dieser Satz hat für Verwirrung gesorgt. Dies bedeutet nicht, dass Käufer 100% des Immobilienpreises an Steuern zahlen. Vielmehr handelt es sich um einen möglichen Zuschlag von bis zu 100 % der Grunderwerbssteuer oder in einigen Fällen um einen Prozentsatz, der sich nach dem Kataster- oder Schätzwert der Immobilie richtet.
Beispielszenario:
Wenn Sie derzeit 30.000 € ITP für ein Haus im Wert von 300.000 € zahlen, könnte sich der vorgeschlagene Zuschlag auf weitere 30.000 € summieren, was insgesamt 60.000 € an Steuern entspricht.
Dies ist immer noch ein erheblicher Anstieg – aber keine vollständige Beschlagnahmung.
Der vorgeschlagene Zuschlag würde nur gelten für:
Nicht-EU-Bürger
Nicht-Residenten (die weniger als 183 Tage pro Jahr in Spanien leben)
Käufer von Wohneigentum, in der Regel Zweitwohnungen oder Investitionen
Die Steuer würde nicht erhoben für:
EU-Bürger
Einwohner (auch außerhalb der EU), die in Spanien steuerlich ansässig sind
Spanier, die aus dem Ausland zurückkehren
Käufer von Gewerbeimmobilien oder Hauptwohnsitzen (vorbehaltlich des endgültigen Gesetzestextes)
Nein – das ist immer noch ein Vorschlag. Stand Juni 2025:
Der Gesetzentwurf befindet sich in der parlamentarischen Debatte.
Die Regierung hat keine Mehrheit und wird auf die Unterstützung anderer Parteien angewiesen sein.
Viele Rechtsexperten prognostizieren Änderungen oder eine völlige Ablehnung und verweisen auf mögliche Diskriminierung und wirtschaftliche Gegenreaktionen.
Das erklärte Ziel ist:
Raten Sie von spekulativen Käufen aus dem Ausland ab, die die lokalen Immobilienpreise in die Höhe treiben.
Erhöhung der Verfügbarkeit von Wohnungen für die Anwohner.
des spanischen Engagements für Wohnen als Menschenrecht.
Obwohl die Absicht sozial motiviert sein mag, argumentieren viele Immobilienfachleute, dass dieser Schritt Investitionen abschrecken, die Steuereinnahmen verringern und verantwortungsbewusste ausländische Hausbesitzer unfair bestrafen könnte.
Wenn Sie:
Als Käufer aus einem Nicht-EU-Unternehmen, der einen Aufenthalt in Spanien (183+ Tage/Jahr) plant, können Sie den Zuschlag wahrscheinlich vermeiden, indem Sie steuerlich ansässig werden.
bereits Einwohner oder EU-Bürger sind, würde diese Änderung Sie nicht betreffen.
Wenn Sie Immobilien in Spanien in Betracht ziehen, ist es jetzt an der Zeit, proaktiv zu handeln, bevor Änderungen abgeschlossen werden.
Wir beobachten diese Gesetzgebung genau und werden unsere Kunden bei jedem Schritt auf dem Laufenden halten. Erst einmal:
Keine Panik – dies ist eine vorgeschlagene Maßnahme, kein garantiertes Gesetz.
Wenn Sie aktiv auf der Suche sind, sprechen Sie mit uns, um Kaufstrategien, Steuerplanung und legale Aufenthaltsmöglichkeiten zu erkunden.
Lassen Sie sich von uns mit fachkundigen Rechts- und Steuerberatern in Verbindung bringen, um sicherzustellen, dass Sie geschützt und gut informiert sind.
Spanien ist nach wie vor einer der begehrtesten Orte der Welt, um zu investieren, zu leben und einen reichen mediterranen Lebensstil zu genießen. Bei La Boutique Luxury Real Estate setzen wir uns für Transparenz, Vertrauen und persönliche Beratung ein – bei jeder Änderung der Politik und jedem Markttrend.