Wer zahlt die Notargebühren beim Kauf einer Immobilie in Spanien?

Wer zahlt die Notargebühren beim Kauf einer Immobilie in Spanien?

Beim Kauf oder Verkauf eines Hauses in Spanien stellt sich eine der häufigsten Fragen: Wer zahlt die Notargebühren? Ist es der Käufer, der Verkäufer oder beides?

Zu verstehen, wie diese Kosten verteilt werden, ist entscheidend – insbesondere für internationale Käufer, die in erstklassige Gebiete wie die Costa Blanca investieren. Bei La Boutique Luxury Real Estate SL sind wir überzeugt, dass wahrer Luxus im Detail liegt – und das schließt vollständige Transparenz bezüglich der Kaufkosten ein.

Lassen Sie uns erläutern, wie Notargebühren bei einer spanischen Immobilientransaktion funktionieren.

Was sind Notargebühren bei einem Immobilienverkauf?

In Spanien muss jeder Immobilienkauf durch eine öffentliche Kaufurkunde (Escritura de Compraventa) formalisiert werden, die vor einem Notar unterzeichnet wird. Der Notar stellt sicher, dass die Transaktion dem spanischen Recht entspricht, überprüft Identitäten, überprüft Unterlagen und bestätigt offiziell den Eigentümerwechsel.

Die

Notargebühren werden durch das Königliche Dekret 1426/1989 (Notariatsgebührenplan) gesetzlich geregelt und hängen ab von:

  • Der Kaufpreis der Immobilie

  • Die Anzahl der Seiten in der Urkunde

  • Die Komplexität der Transaktion

In der Regel liegen die Notarkosten zwischen 0,3 % und 0,5 % des Kaufpreises.

Zum Beispiel:
Wenn Sie eine Immobilie für 250.000 € kaufen, liegen die Notargebühren in der Regel zwischen 750 und 1.250 €.

Wer bezahlt den Notar bei einem Immobilienverkauf?

Gemäß Artikel 1455 des spanischen Zivilgesetzbuches ist die Verteilung der Notarkosten wie folgt:

✔ Der Käufer zahlt:

  • Die Notargebühren für die Kaufurkunde

  • Die Kosten für die erste autorisierte Kopie

  • Weitere Exemplare werden angefordert

✔ Der Verkäufer zahlt:

  • Die Kosten für die Erteilung der Urkunde (bekannt als "gastos de otorgamiento") – also die formelle Vollstreckung der Urkunde vor dem Notar.

In der Praxis liegen die Kosten des Verkäufers je nach Immobilienwert meist zwischen 400 € und 900 €.

Es ist jedoch völlig legal, dass beide Parteien eine andere Vereinbarung aushandeln. In manchen Fällen einigen sich Käufer und Verkäufer darauf, die Kosten 50/50 zu teilen.

Wer zahlt die Notargebühren für eine Hypothek?

Wenn der Käufer eine Hypothek zur Finanzierung des Kaufs benötigt, gelten die Regeln anders.

Nach Gesetz 5/2019 über Immobilienkreditverträge ist die Bank für die Zahlung der Notargebühren im Zusammenhang mit der Hypothekenurkunde verantwortlich.

Dies stellt eine bedeutende Änderung gegenüber früherer Gesetzgebung dar, bei der Käufer diese Kosten tragen mussten.

Dennoch ist der Käufer weiterhin verantwortlich für:

  • Grundübertragungssteuern

  • Grundbuchgebühren für den Kauf

  • Weitere damit verbundene Ankaufskosten

Wie sieht es mit Notargebühren bei einem Erbschaft aus?

Wenn Sie eine Immobilie durch Erbschaft erhalten, müssen Sie vor einem Notar eine Erbschaftsannahme unterzeichnen.

In diesem Fall:

  • Die Erben sind für die Kosten des Notariats verantwortlich.

  • Die Gebühren liegen typischerweise zwischen 500 und 900 €, abhängig von der Komplexität und der Anzahl der beteiligten Erben.

Warum das für Käufer in Costa Blanca wichtig

ist

Für Kunden, die Luxusvillen, Frontlinienwohnungen oder traditionelle Fincas in Costa Blanca kaufen, ist das Verständnis der vollständigen Kostenstruktur Teil einer fundierten Investitionsentscheidung.

Notargebühren mögen im Vergleich zum Gesamtkaufpreis gering erscheinen, sind aber Teil der breiteren Transaktionskosten – die in Spanien typischerweise zwischen 10 % und 13 % des Immobilienwerts liegen (einschließlich Steuern und Registergebühren).

Bei La Boutique Luxury Real Estate SL begleiten wir unsere Kunden durch jede Phase des Prozesses – vom Reservierungsvertrag bis zur endgültigen Unterzeichnung vor dem Notar – und sorgen für Klarheit, Transparenz und innere Ruhe.

Abschließende Gedanken

Zusammenfassend:

  • Käufer zahlen in der Regel die Notargebühren für die Kaufurkunde.

  • Die Verkäufer zahlen die Kosten für die Ausführung der Urkunde.

  • Banken zahlen die Notargebühren für Hypothekenurkunden.

  • Erben zahlen Notarkosten in Erbfällen.

Wie bei vielen Aspekten des spanischen Eigentumsrechts können Vereinbarungen ausgehandelt werden – aber der rechtliche Rahmen bietet einen klaren Ausgangspunkt.

Wenn Sie den Kauf eines Hauses in Costa Blanca in Erwägung ziehen und maßgeschneiderte Beratung zu Anschaffungskosten, rechtlichen Anforderungen und Investitionsstrategie wünschen, steht Ihnen unser Team mit Diskretion und Fachwissen zur Seite.

Bei La Boutique Luxury Real Estate SL sind wir überzeugt, dass wahrer Luxus im Detail liegt – außergewöhnliche Häuser, persönlicher Service, Innovation und Pflege. Mit Spezialisierung auf exklusive Immobilien auf Costa Blanca und den Balearischen Inseln schaffen wir lifestyle-orientierte Immobilien, die sich durch Exzellenz und Authentizität auszeichnen und dauerhafte Beziehungen aufbauen, die auf Vertrauen und Transparenz basieren.

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